2D Steuerberatung in Düsseldorf für Ärzte & andere Heilberufe

Die 2D Steuerberatung in Düsseldorf setzt einen Beratungs-schwerpunkt auf die Betreuung von Ärzten und anderen Heilberufen, insbesondere

  • Ärzte (Humanmediziner aller Fachrichtungen)
  • Zahnärzte
  • Tierärzte
  • Apotheker
  • Heilpraktiker
  • Hebammen
  • Psychotherapeuten
  • Ergotherapeuten
  • Logopäden
  • Musiktherapeuten und Kunsttherapeuten
  • Physiotherapeuten
  • Masseure
  • medizinische Bademeister
  • mobile Alten- und Krankenpflege
  • Rolfing-Therapeuten
  • medizinische und kosmetische Fußpfleger
  • Coach bzw. psychologische Berater etc.

Es spielt keine Rolle, ob Sie

  • als Angestellter oder
  • als Selbständiger

tätig sind; die 2D Steuerberatung steht Ihnen auch unabhängig von der Rechtsform beratend zur Seite, egal ob es sich um

  • eine Einzelpraxis,
  • eine klassische Gemeinschaftspraxis,
  • eine Teilgemeinschaftspraxis
  • eine Apparategemeinschaft
  • eine Gesundheitszentrum
  • eine Laborgemeinschaft oder
  • ein Medizinisches Versorgungszentrums (MVZ)

handelt.

Kümmern Sie sich um Ihr Kerngeschäft - die 2D Steuerberatung erledigt den Rest

Gesundheitsreform, Honorarreform? – Das deutsche Gesundheitswesen ist seit vielen Jahren geprägt von zunehmenden Verwaltungsaufwand und (Um-) Verteilungskämpfen zwischen Krankenkassen, Versicherten, Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken, der Pharmaindustrie und anderen (Re-) Akteuren.

 

Sparen Sie Zeit, Geld und Nerven durch kompetente Begleitung; die 2D Steuerberatung hält Ihnen den Rücken frei, steht Ihnen in Gestaltungsfragen beratend zur Seite und entlastet Sie von Routineaufgaben, damit Sie sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung

Für die weitaus überwiegende Zahl von Gewerbebetrieben ist es unwirtschaftlich, die laufende Finanz- und Lohnbuchhaltung selbst zu übernehmen.

Mit der Auslagerung dieser Standardaufgaben sparen Sie Zeit, Geld und Nerven und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Sparen Sie sich

  • die Anschaffung spezifischer Software, die zudem ständiger Updates bedarf (Beispiel für die Lohnbuchhaltung: Änderung der Krankenkassenbeiträge, Bankdaten, Lohnsteuerberechnungen etc.).
  • eine ausreichende Kapazität an ausgebildetem Personal - auch bei Krankheitsfällen und für Urlaubszeiten - vorzuhalten, das darüber hinaus ständiger Fortbildungsmaßnahmen bedarf (Beispiel für die Finanzbuchhaltung: Beachtung der Flut von Änderungen im Einkommen- und Umsatzsteuerrecht, wie z.B. Abschreibungsmethoden oder umsatzsteuerlicher Behandlung grenzüberschreitender Lieferungen oder sonstiger Leistungen).

Wir erstellen fristgerecht mittels modernster Software z.B.

  • Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen zur Vorbereitung auf eine Einnahmen-Überschussrechnungen (§ 4 Abs. 3 EStG) sowie 
  • Finanzbuchhaltung einschließlich Betriebswirtschaftlicher Auswertungen (BWA)
  • Anmeldungen für Abzugssteuern (z.B. Einbehalt von Quellensteuer auf Lizenzgebühren, die an einen ausländischen Lizenzgeber zu zahlen sind)
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen einschließlich Lohnsteueranmeldungen und Meldungen bei Sozialversicherungsträger (Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, berufsständischen Versorgungswerken etc.)
  • Ausstellung von Bescheinigungen (Verdienstbescheinigung Wohngeld, Verdienstbescheinigung sozialer Wohnungsbau, Verdienstbescheinigung Krankenkasse,
    Arbeitsbescheinigung Arbeitsamt, Arbeitsbescheinigung Ausländeramt, Bescheinigung Arbeitsamt - Nebeneinkünfte
    Arbeitsamt - Einarbeitungszuschuss, Arbeitsamt wegen Arbeitserl. (Stellenausschreibung), Lohnsteuerbescheinigungen)
  • Umsatzsteuervoranmeldungen und sog. Zusammenfassende Meldungen (ZM) zur Umsatzsteuer,
  • Anmeldung von Quellensteuer bei Nutzung von Rechten (Lizenzgebühren) etc.

Jahresabschluss und Steuererklärungen

Aufbauend auf der von Mandanten oder von uns erstellten Finanzbuchhaltung fertigen wir Jahresabschlüsse in Form

  • Einnahmen-Überschuss-rechnungen (§ 4 Abs. 3 EStG) 
  • Bilanzen einschließlich Gewinn- und Verlustrechnung 

Wir erstellen Jahresabschlüsse mit oder ohne Erläuterungsbericht (Handelsbilanz und Steuerbilanz) bzw. mit Plausibilitätsbeurteilungen (§ 18 KWG). Soweit gewünscht, erstellen wir auch

  • Eröffnungs- und Zwischenbilanzen
  • Aufgabebilanzen wegen Geschäftsveräußerung/ -aufgabe oder infolge einer Liquidation
  • Auseinandersetzungsbilanzen, wenn sich Geschäftspartner trennen.

Wir übernehmen die Erstellung der Jahressteuererklärungen insbesondere zur

  • Umsatzsteuer
  • Feststellungserklärungen für die einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen einer Personengesellschaft
  • Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer.

Steuerberatung, Gestaltungsberatung und betriebswirtschaftliche Beratung

  • Prüfung von Steuerbescheiden, Führung von Rechtsbehelfen (Einspruch und Klage vor dem Finanzgericht)
  • Erstellung von Anträgen auf verbindliche Auskunft bei der Finanzverwaltung
  • steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfungen
  • Rechtsformwahl
  • Investitionsentscheidungen
  • Finanzierungsentscheidungen und Bankgespräche
  • Bewertungsfragen
  • Umstrukturierungen / Reorganisationsmaßnahmen (insbesondere Umwandlungsvorgänge unter Nutzung steuerneutraler Auf- und Abspaltungen sowie Verschmelzungen)
  • Unternehmensnachfolge
  • und vieles mehr ....

Ihr Ansprechpartner:

Steuerberater Dr. Ingo Dorozala