Abfindungsrechner - Onlinerechner für die Steuerbelastungen auf Abfindungen

Nach zwischenzeitlicher Abschaffung eines Steuerfreibetrags für Abfindungen, sind Abfindungszahlungen im Grundsatz voll steuerpflichtig. Dennoch unterliegen Abfindungen nicht wie das laufende Gehalt der normalen Lohnsteuerbelastung, sie zählen zu den nach § 34 EStG steuerbegünstigten außerordentlichen Einkünften und unterliegen unter den Voraussetzungen der §§ 24 Nr. 1a, 34 EStG einer ermäßigten Besteuerung, der sog. Fünftelregelung.

 

Ein wichtige Voraussetzung ist, dass die Abfindung für entgehende Einnahmen zusammengeballt in einem Kalenderjahr zufließt.  Während bei niedrigen Abfindungen die Fünftelregelung zu einer Steuerbelastung von 0 € auf die Abfindung führen kann, lohnt es sich bei höheren Abfindungen darüber nachzudenken, welche Gestaltungsmöglichkeiten es zu Steueroptimierung gibt, wie z.B. die Investition in die Altersvorsorge (Basisrente bzw. Rüruprente) tätigen.

 

Unser Onlinerechner ermittelt die Steuerbelastung auf die Abfindung, das normale zu versteuernde Einkommen sowie auf Einkommensersatzerleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, das zwar selbst steuerfrei ist, jedoch sich tariferhöhend auf die übrigen Einkünfte auswirkt - sog. Progressionsvorbehalt).

 

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