Einkommensteuer Onlinerechner

Der Tarifaufbau der deutschen Einkommensteuer ist progressiv ausgestaltet:

  • Es wird zunächst ein Grundfreibetrag steuerfrei gestellt und nur das über den Grundfreibetrag hinausgehende Einkommen wird tatsächlich besteuert.
  • Dieses Einkommen unterliegt jedoch nicht einem einheitlichen Steuersatz (Ausnahme: 25% Abgeltungssteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer), sondern der Steuersatz steigt mit zunehmenden Einkommen an, d.h. jeder zusätzliche Euro Einkommen wird etwas stärker besteuert als der letzte Euro davor.
  • Hinzu treten jedoch zahlreiche Ausnahmen, die nur im Rahmen einer individuellen Berechnung und nicht über einen einfachen Onlinerechner berücksichtigt werden können (Progressionsvorbehalt auf Einkommensersatzleistungen und bestimmte ausländische Einkünfte, Steuerermäßigungen auf Veräußerungsgewinne etc.).

Von solchen speziellen Sachverhalten einmal abgesehen ermöglicht es der Einkommensteuer Onlinerechner einfach und schnell die zu erwartende Steuerbelastung zu ermitteln.

 

Besonderer Hinweis für gewerbliche Unternehmer:

  • Die Gewerbesteuer ist eine einkommensteuerlich nichtabzugsfähige Betriebsausgabe; bei der Emittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb ist somit die als Aufwand verbuchte Gewerbesteuer wieder hinzuzurechnen.
  • Andererseits kann die Gewerbesteuer gem. § 35 EStG in pauschalisierter Form auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Die Höhe des Anrechnungsbetrags, der von der Einkommensteuer wieder abzuziehen ist, können Sie mit unserem Gewerbesteuer Onlinerechner ermitteln.
Einkommensteuer (c) steuerberaten.de
Berechnen Sie hier die Belastung aus Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für Alleinstehende und Ehepaare mit und ohne Kinder.